Urteilssammlung zum Wohnwert und Wohnvorteil
Was ist der Wohnwert?
Wer in einer eigenen Immobilie wohnt, z.B. in einer Eigentumswohnung oder in einem Eigenheim, muss sich den ortsüblichen Mietwert einer vergleichbaren angemessenen Wohneinheit als zusätzliches Einkommen anrechnen lassen, wodurch sich das Nettoeinkommen der betreffenden Person erhöht. Bei der Angemessenheit gibt es jedoch einiges zu beachten, z. B. die maximale Größe einer Wohneinheit pro Person und das Einkommen. Wer also zu viel Wohnfläche hat, könnte unangemessen wohnen. Der Wohnwert beziffert also den wirtschaftlichen Vorteil, aufgrund fehlender Mietaufwendungen, der durch eine angemessene Vergleichsmiete ermittelt wird.
Was ist der Wohnvorteil?
Ist der Wohnwert ermittelt, wird somit der wirtschaftliche Wohnvorteil dargestellt. Dieser kann jedoch noch beeinflusst werden, z. B. durch bestehende Zins- und Tilgungsverpflichtungen. Aber auch bei der Anrechnung von Altersvorsorgebeiträge. Je nach Situation könnte somit eine Einkommenserhöhung oder Reduzierung der Altersvorsorgebeiträge bedeuten. Der wirtschaftliche Wohnvorteil kann sich also durch einige Parameter zum angemessenen Wohnwert noch verändern.
BGH am 09.04.2014; AZ: XII ZB 721/12
Klärung: Setzt der aus der Ehewohnung gewichene Ehegatte den Verkaufserlös aus seinem früheren Miteigentumsanteil an der Ehewohnung für den Erwerb einer neuen Wohnung ein, tritt der Wohnvorteil der neuen Wohnung an die Stelle eines Zinses aus dem Erlös.
BGH am 19.03.2014; AZ: XII ZB 367/12
Klärung: Zur Bemessung des Wohnwerts einer vom Unterhaltspflichtigen genutzten Immobilie bei der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt.
BGH am 31.10.2012; AZ: XII ZR 30/10
Klärung: Zur Bemessung des sogenannten angemessenen Wohnwerts, wenn der Unterhaltspflichtige das Eigenheim zusammen mit einem unterhaltsberechtigten Kind bewohnt.
BGH am 01.10.2008; AZ: XII ZR 62/07
Wohnvorteil bei Kauf eines Hausgrundstücks aus dem Erlös des verkauften Familienheims und unter Aufnahme neuer Darlehen.
BGH am 03.05.2008; AZ: XII ZR 22/06
Die Berücksichtigung des vollen Mietwerts ist bei einer Trennung/Scheidung nicht mehr gerechtfertigt, somit soll keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des Unterhaltsberechtigten bestehen.
BGH am 05.11.2005; AZ: XII ZR 211/02
Wie hoch ist der Wohnwert - wenn zunächst Miteigentum, dann Alleineigentum durch Teilungsversteigerung besteht.
BGH am 01.12.2004; AZ: XII ZR 75/02
Berechnung des Wohnvorteil bei Übernahme des Miteigentumsanteils vom anderen Ehegatten.
OLG Ffm am 23.08.1999; AZ: 1 UF 106/99
Was ist der ojektiver Wohnwert, wenn Fremdvermietung möglich ist?