Die richtige private Pflegevorsorge für das Kind

Grundsätzlich bieten nicht alle Pflegetagegeldversicherungen und Tarife eine Absicherung für Kinder an. Die Gesellschaften die eine Absicherung anbieten unterscheiden sich nicht nur von den Bedingungen, sondern auch von den Annahmemöglichkeiten. So gibt es also unterschiedliche Tarife für unterschiedliche Altersgruppen. Zudem wird von einigen Gesellschaften zwingend auch die Mitversicherung eines Elternteils gefordert.

Das ist jedoch sehr nachteilig zu werten (Ausnahme bei Schwangerschaft). Die beste Pflegeversicherung fürs Kind ist also nicht so schnell zu ermitteln. Online-Vergleichsprogramme berücksichtigen nicht alle Annahmerichtlinien und auch selten eine ausreichende Anzahl von Bedingungsmerkmalen, so dass es bei der Auswahl eines Tarifes aus einem Online-Ergebnis es zu einer Fehlentscheidung führen kann und dass Kind nicht gut versichert sein kann. Auch wenn es sehr leicht erscheint, so ist zwingend zu empfehlen, dies in persönlichen Gesprächen mit einem unabhängigen Vermittler oder Berater abzuwägen, welcher Tarif sinnvoll erscheint. FairTest.de bewertet als erstes Analysehaus mehr als 125 Bedingungsfragen mit ca. 700 Qualitätsmerkmalen pro Tarif und kann somit sehr detaillierte Auskünfte erteilen, wo die Haken oder Vorteile eines Tarifes zu finden sind. Online-Vergleichsprogramme erreichen diese Qualitätsbewertung in diesem Umfang nicht (Stand 06.2017), was jedoch aufgrund der möglichen Langlebigkeit eines Vertrages äußerst wichtig sein kann. Leider sind auch sogenannte Verbrauchtest-Zeitschriften nachweisbar oft ein schlechter Ratgeber (siehe unter Testberichte).

 

Warum ist besonders für Kinder eine private Pflegevorsorge so elementar wichtig?

Die Anzahl der pflegebedürftigen Kinder wächst laut Statistisches Bundesamt alle zwei Jahre erheblich. So war ein Anstieg von 2015 bis 2017 von 41,37% registriert worden. Aufgrund des Inkrafttretens der Pflegereform wird ebenfalls die Anzahl der pflegebedürftigen Kinder gestiegen sein. In der Regel konnte man durchschnittlich mehr als 9 % alle zwei Jahre verzeichnen. Das finanzielle Risiko ist erheblich, in der Gesamtheit wohl höher als bei älteren Menschen. Umso unverständlicher ist, dass selten bis keine Privatvorsorge getätigt wird. Meistens wird immer nur dann daran gedacht, wenn in der Familie ein Pflegefall eingetreten ist und das ist meistens der Fall, wenn die Personen über 60 Jahre alt sind. Kinder können jedoch von der Lebenszeit Jahrzehnte länger ein Pflegefall bleiben. Die Eltern haben nicht selten dann eine lebenslange persönliche wie finanzielle Fürsorge zu tragen. Dabei sind bereits 1.000 Euro pro Monat für Kinder ab 6 Euro im Monat versicherbar. Dieses zusätzliche Geld wird mehr als dringend benötigt, denn fast alle Kinder werden ambulant zu Hause gepflegt. Die zusätzlichen Pflegekosten, der Verdienstausfall und Dauer der Kinderpflege kann finanziell mit die größte Hürde im Leben bedeuten. Umso wichtiger sollte die private Pflege-Vorsorge als eins der größten Risiken betrachtet werden.

 

Je nach Alter gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der privaten Vorsorge für Kinder. Unabhängig vom Gesundheitszustand sind je nach Alter unterschiedliche Möglichkeiten gegeben. Hier nur eine ganz grobe Information:

Während der Schwangerschaft

Elternteile die nach der Geburt ihr Kind ohne Gesundheitsfragen versichern möchten, können dies nur über eine Pflegetagegeldversicherung er möglichen.

Besonderer Vorteil:
Pflegetagegeldversicherungen müssen im Rahmen der Kindernachversicherung nach § 198 VVG Kinder versichern, auch wenn diese mit der Geburt schwerste Erkrankungen aufweisen. Voraussetzung ist, dass bereits eine Pflegetagegeldversicherung für ein Elternteil bereits besteht. In der Regel müssen Mindestfristen beachtet werden, aber es gibt auch Ausnahmen ohne Fristen. Die Fristen sind sehr unterschiedlich und fairTest.de hat diese bewertet. Zudem sollte man auch an später denken, welche Vor- und Nachteile ein Vertrag haben kann, wenn das Kind älter wird und aus gesundheitlichen Gründen kein Versicherungswechsel mehr möglich sein sollte. Es ist also wichtig, frühzeitig in der Schwangerschaft sich für eine private Pflege-Absicherung zu entscheiden, um eine größere Tarifauswahl zu haben und um den gewünschten Leistungsumfang und -Höhe freier bestimmen zu können.  

ab Geburt (0 - 1 Jahr)

Nur wenige Versicherer bieten Versicherungsschutz für Kinder ab Geburt an. Es müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden, es sei denn es handelt sich um eine Nachversicherung des Kindes/Kinder. Das ist aber nur kurz nach der Geburt möglich innerhalb einer bestimmten Frist.

ab 1. Lebensjahr (1 - 6 Jahre)

Die Anzahl der Versicherer bzw. die Tarifauswahl ab dem 1. Lebensjahr ist wesentlich größer. Es gibt jedoch einige Einschränkungen bei einzelne Gesellschaften (z.B. kein Onlineabschluss möglich, nur bei individueller Anfrage). Es müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden.

ab 6. Lebensjahr (6 - 12 Jahre)

Die Anzahl der Versicherer bzw. die Tarifauswahl ab dem 1. Lebensjahr ist noch größer als bei der Tarifauswahl bis zum 6. Lebensjahr. Es gibt jedoch einige Einschränkungen bei einzelne Gesellschaften (z.B. kein Onlineabschluss möglich, nur bei individueller Anfrage). Es müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden.

ab 12. Lebensjahr (12 - 16 Jahre)

Die Anzahl der Versicherer bzw. die Tarifauswahl ist ab dem 12. Lebensjahr sehr vielfältig, dennoch bieten nicht alle Versicherer einen Schutz an. Es müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Auch Lebensversicherungstarife könnten mit Optionen oder vollen Schutz mit zur Auswahl stehen.

ab 16. Lebensjahr (12 - 18 Jahre)

Die Anzahl der Versicherer bzw. die Tarifauswahl ist ab dem 16. Lebensjahr sehr groß und bereits sehr vielfältig. Ab dem 18. Lebensjahr sind neben Tagegeld auch in der Regel Pflegerentenversicherungen versicherbar. Es müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Behinderte Kinder

Besonders wichtig ist auch die Absicherung von behinderten Kinder. Das ist jedoch oft schwierig. Bei Fragen zur Absicherung direkt an uns wenden. Besonders wichtig ist, dass auch stationäre Leistungen erbracht werden, wenn die Einrichtung selbst keine Einrichtung laut § 71 SGB XI ist (siehe Artikel). Es gibt zudem auch sehr gute Alternativen in der Abischrung die hoch interessant sein können, besonders auch für geistig behinderte Menschen.

Kindervorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit.

Das Problem „Pflegefall“ trifft bei weitem nicht nur Eltern bzw. Rentner. So waren im Jahr 2013 laut statistischen Bundesamts 72.504 Kinder pflegebedürftig, fast so viele wie Pflegebedürftige wie zwischen dem 60. bis 65. Lebensjahr (95.262). Aber im Unterschied zu den Älteren (60-65 Jährigen), wo fast jeder vierte Pflegebedürftige stationär versorgt wird, sind es bei Kindern nur 375 gewesen – das sind 0,52%.

Das bedeutet, dass meistens ein Elternteil sein Berufsleben aufgegeben hat, um sein pflegebedürftiges Kind zu betreuen oder eine Teilzeitpflege nutzt. Besonders nachteilig ist, wenn Kinder gleichzeitig von einer Behinderung (z. B. durch Unfall, Krankheit, Geburtsfehler, Gen-Defekt) betroffen sind und pflegebedürftig werden. Die Verantwortung für Eltern und auch für die Großeltern ist somit sehr groß, wenn das Kind oder Enkelkind pflegebedürftig wird. Das finanzielle Risiko kann am höchsten eingeschätzt werden, aufgrund der ambulanten Pflegekosten für das Kind, der Wegfall des Einkommens eines Elternteils (z.B. durch Arbeitszeitverringerung oder Beendigung der Berufsausübung) und die Kosten für eine spätere Wiederintegration in das Berufsleben (z.B. durch eine neue Ausbildung).

  1. 2019
  2. 2017
  3. 2015
  4. 2013
  5. 2011

Pflegebedürftige Kinder unter dem 15. Lebensjahr
Ergbnisse des Statistische Bundesamt (www.destatis.de)

  Jahr: 2019  
  Gesamt: 160.953  
  Ergbenisszu-/abnahme:  + 41,34% 
  davon stationär: 268  
  davon teilstationär: 1  
  davon zu Hause gepflegt: 160.685  

Pflegebedürftige Kinder unter dem 15. Lebensjahr
Ergbnisse des Statistische Bundesamt (www.destatis.de)

  Jahr: 2017  
  Gesamt: 113.854  
  Ergbenisszu-/abnahme:  + 41,37% 
  davon stationär: 225  
  davon teilstationär: 1  
  davon zu Hause gepflegt: 113.628  

Pflegebedürftige Kinder unter dem 15. Lebensjahr
Ergbnisse des Statistische Bundesamt (www.destatis.de)

  Jahr: 2015 
  Gesamt: 80.539 
  Ergbenisszu-/abnahme:  + 9,06% 
  davon stationär: 201 
  davon teilstationär: 24 
  davon zu Hause gepflegt: 80.338

Pflegebedürftige Kinder unter dem 15. Lebensjahr
Ergbnisse des Statistische Bundesamt (www.destatis.de)

  Jahr: 2013 
  Gesamt: 73.848 
  Ergbenisszu-/abnahme:  + 9,25% 
  davon stationär: 375 
  davon teilstationär: 11 
  davon zu Hause gepflegt: 73.473

Pflegebedürftige Kinder unter dem 15. Lebensjahr
Ergbnisse des Statistische Bundesamt (www.destatis.de)

  Jahr: 2011 
  Gesamt: 67.734 
  Ergbenisszu-/abnahme:  + 2,24% 
  davon stationär: 140 
  davon teilstationär:
  davon zu Hause gepflegt: 67.594

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist und bleibt nur eine Teilkaskoversicherung. Die Folgen für die Elternteile sind erheblich, denn eine spätere Rückkehr in das Arbeitsleben ist oft für den Elternteil der pflegt schwieriger. Neben den Pflegekosten fällt zusätzlich das fehlende Einkommen des jeweiligen Elternteils ins Gewicht. Vom Zeitpunkt der Geburt bis hinein ins hohe Alter wird diese finanzielle Bedrohung sehr oft unterschätzt, z.B. was auch die Zusatzkosten für Umbau, Umschulung aber auch laufende Kosten angeht.

Ein monatliches Pflegetagegeld für Kinder erhält man aber bereits ab 6 Euro im Monat. Die Zunahme der Pflegefälle in Deutschland ist seit Jahren ungebremst hoch (allein bei Kindern von 2011 bis 2013 um 9%) und es ist mit weiteren Steigerungen zu rechnen, zudem wird in einigen Jahren bis Jahrzehnten der Sozialstaat vor nicht lösbaren finanziellen Problemen stehen. Rechtzeitige Vorsorge ist also nicht nur wichtig, sondern für solche Ernstfälle unverzichtbar.

Die Demographiefalle
Im Jahr 2013 waren bereits 2.5 Mill. Personen (1995: 1.0 Mill.) pflegebedürftig, das entspricht der Einwohnerzahl von München und Köln zusammen. Nach Angaben des BMG steigt die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf 3,22 Millionen (also so viele Menschen wie in München, Köln, Frankfurt a.M. und Koblenz zusammen) und bis 2050 auf 4,23 Millionen. Das Finanzministerium warnt vor einer „demografischen, ökonomischen und fiskalischen Bombe“ im Sozialsystem (Handelsblatt 19.04.2015). Bei all diesen vielen Warnungen ist es somit wichtig, dass Problem nicht unter den Teppisch zu kehren, sondern eine Lösung über eine private Pflegezusatzversicherung so früh wie möglich zu suchen.

Wichtiger Tipp: Lesen Sie auch den Artikel zu den gesetzlichen Ansprüchen ... mehr gn

Wie erhalten Kinder Pflegeleistungen?

Bei Kindern ist für die Zuordnung zu einer Pflegestufe der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend. Die damit bestehenden Besonderheiten über die Bemessung des Pflegebedarfs müssen also bei der Beantragung auf Pflegeleistungen für Kinder berücksichtigt werden. Aufgrund dieser speziellen Voraussetzungen werden bei Kindern die Pflegebedürftigkeit regelmäßig (meist jährlich) überprüft, um hier auch die Entwicklung des Kindes angemessen berücksichtigen zu können.


Was bedeutet „altersbedingter Hilfebedarf“?

Im Gegensatz zu den Erwachsenen muss bei Kindern ein „natürlicher altersbedingter Hilfebedarf“ von dem ermittelten Pflegeaufwand abgezogen werden, sonst würde jedes Kind, was einen natürlichen Hilfebedarf benötigt ein Pflegefall sein. Besonders Kleinstkinder benötigen ja viel natürlichen Hilfebedarf. Mit steigendem Alter reduziert sich der alterstypische Hilfebedarf. Maßgebend für die Beurteilung des Hilfebedarfs ist also nicht der „natürliche altersbedingte Hilfebedarf“, sondern nur der darüber hinausgehende Pflegeaufwand (wird also von dem ermittelten Bedarf abgezogen). Aufgrund des veränderten natürlichen Hilfebedarfs je erreichtem Alter, gibt es zur Orientierung feste Werte in den Altersstufen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat im Urteil vom 15.03.2012 entschieden, dass bei der Berechnung der Abzugswerte für den normalen Grundpflegebedarf bei Kindern (§ 15 Abs. 2 SGB XI) ein Mittelwert aus dem in der jeweiligen Altersgruppe genannten höchsten und niedrigste Rahmenwert zu bilden ist.


Richtlinien, Werte bzw. Tabelle  zur Ermittlung des Hilfebedarfs für Kinder

  1. ab 09.2006
  2. vor 09.2006
Alter in Jahren 0-0,5 0,5-1 1-1,5 1,5-2 2-3 3-4 4-5 5-6 6-7 7-8 8-9 9-10
Abzug in Minuten 236 226 219 196 159 115 70 44 28 16 8

3

 


Quelle: Bundessozialgericht  vom 15.03.2012, AZ: B 3 p 1/11R
Link Urteil: mehr gn
Presse-Mitteilung Nr. 14/12 vom 11.4.2012: mehr gn

Hinweis:
Das BSG erklärt, dass mit den am 01.09.2006 in Kraft getretenen „neuen“ Richtlinien dies nicht einer entsprechenden Logik entspricht und somit  in der Vergangenheit zu Unrecht praktiziert wurde. Somit gilt das Urteil rückwirkend ab dem 01.09.2006.

Alter in Jahren 0-0,5 0,5-1 1-1,5 1,5-2 2-3 3-4 4-5 5-6 6-7 7-8 8-9 9-10
Abzug in Minuten 242-229 229-222 222-216 216-175 175-142 142-88 88-52 52-35 35-21 21-10 10-6 6-0


Alte Tabelle und wurde rückwirkend ersetzt durch das Urteil vom Bundessozialgericht vom 15.03.2012, AZ: B 3 p 1/11R.



Beispiel einer Berechnung: laut Tabelle "ab 09.2006"

Alter des Kindes:  1 Jahr 7 Jahre
 Pflegebedarf:  500 Minuten 130 Minuten
 Abzug:  219 Minuten 16 Minuten
 Pflegebedarf:  281 Minuten  114 Minuten


Wenn jedoch für die Pflegestufe I (bis 31.12.2016)  mindestens 90 Minuten erforderlich sind, könnte eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI – (Soziale Pflegeversicherung) nicht vorliegen. Umso jünger die Person ist, umso schwieriger könnte eine Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit werden. Mit der Änderung ab 01.2017 könnte sich die Anspruchsgrundlage verbessern, da die eingeschränkte Alterskompentenz besser berücksichtigt wird (weiter unten lesen).


Besonders betroffen sind kranke und behinderte Kinder
Bei kranken oder behinderten Kindern kann der Hilfebedarf besonders groß sein, z. B. aufgrund eines Geburtsfehlers (wir hatten den Fall, das aufgrund einer ärztlichen Fehlbehandlung das Kind blind zur Welt kam), aber auch Langzeitfolgen aufgrund angeborenen Erkrankungen oder Behinderungen, die auch erst später eintreten können (z. B. durch Gendefekte), durch wesentlich höhere intensive, medizinische Behandlungen, oder aufgrund von erheblichen Allergien die eine Ernährung erschweren oder die Einschränkung der Mobilität kann den Hilfebedarf erhöhen.  Da das erste Lebensjahr ist kann eine Besonderheit darstellen und besondere nachweise Verlangen. Auch bei privaten Versicherungen findet man nicht selten Einschränkungen für das erste Lebensjahr.

Eingeschränkte Alterskompetenz
Nicht nur für ältere Personen gilt, dass eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz zu einer entsprechenden Leistungsanerkennung führen kann. Liegt eine erheblich oder in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz vor, könnte es Leistungen auch im Rahmen des § 45a Abs. 2 SGB XI geben, wenn im Vergleich zu einem gleichaltrigen, altersentsprechend entwickelten gesunden Kind Abweichungen bestehen. Auch in bestimmten Fällen kann auch eine eingeschränkte Alltagskompetenz bei einem geistig schwerbehinderten Säugling vorliegen. Das sollte unbedingt bei Leistungsansprüchen mit berücksichtigt werden. Ab 01.01.2017 könnte die Durchsetzung der Ansprüche aufgrund bestehender Pflegegrade günstiger ausfallen.

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