Was sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Pflegefall?

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Generalvollmacht
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Vorsorgevollmacht
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Betreuungsverfügung
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Patientenverfügung
Wenn das Geld für die Pflege nicht mehr reicht,
... treten die Ämter zuerst an die Pflegeperson und dann an die Familienangehörigen heran. Fragen des Sozialamtes sollten immer wahrheitsgemäß beantwortet und belegt werden, sonst wird das Vermögensverhältnis geschätzt. Das Amt hat die Berechtigung, den Kontostand abzufragen, Grundbücher, Steuererklärungen und Gehaltsabrechnungen einzusehen. Zum Vermögen gehören Immobilien, Bankguthaben, Aktien und jegliche Art von Wertpapieren. Bei der Feststellung der Vermögenswerte werden die gleichen Anlagen auch bei Haftung der Familienangehörigen zur Bewertung berücksichtigt.
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Immobilien
Die Kinder, die ihre Immobilien selbst nutzen, bleiben geschützt. Vermietete Immobilien oder Immobilien, die nicht ständig bewohnt werden (z. B. die Gartenlaube, Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnungen) können jedoch verwertet und müssen zur Finanzierung für den zu pflegenden Elternteil verkauft werden. Bei getrennt lebenden Ehepartnern, wo eine Partei die Zweitwohnung nutzt, so bleibt diese erhalten. Offen ist jedoch die Frage, wie lange zuvor muss die Trennung nachgewiesen werden und was gilt bei Lebensgemeinschaften? Und was passiert mit dem Immobilieneigentum des zu Pflegenden? Und sehr wichtig ist, was als angemessener Wohnraum berücksichtigt wird. Lesen Sie weiter ....